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Mietbedingungen Fahrradverleih Ouddorp

  • Ihre Anmietung beinhaltet Pannenhilfe zwischen 09:00 und 17:00 Uhr
  • Ihre Miete kann mit unserem Sorglos-on-the-Road-Paket erweitert werden
  • Eine Rückgabe Ihres Leihrads außerhalb der Öffnungszeiten muss mit dem Verantwortlichen am jeweiligen Abholort abgestimmt werden

Zusätzliche Bedingungen und Stornierungsbedingungen:

Artikel 1, Miete Die Miete wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags mit dem Vermieter geltenden Tarife bestimmt, die in seinen Geschäftsräumen angegeben oder zur Einsichtnahme verfügbar sind.

Artikel 2, Zahlung a. Die Miete sowie alle anderen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag geschuldeten Beträge, die in der (Abrechnungs-)Rechnung enthalten sind, sind an den Vermieter zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. B. Die im Vertrag genannte eventuelle Kaution dient der Begleichung sämtlicher Schulden des Mieters gegenüber dem Vermieter im Rahmen des Mietvertrags, unbeschadet der Verpflichtung des Mieters, nach Begleichung der Kaution etwaige Restbeträge zu zahlen, und unbeschadet der Rechte des Vermieters auf volle Entschädigung. C. Sollte der Mieter das/die Fahrrad(er) aus welchen Gründen auch immer nicht nutzen können, übernimmt der Vermieter keine Haftung für die dadurch entstehenden Kosten und Schäden. D. In dem im vorstehenden Absatz genannten Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die gesamte Miete und alle anderen in der (Abrechnungs-)Rechnung genannten Beträge zu zahlen, es sei denn, er weist in Bezug auf die Miete nach, dass die Nutzung des Fahrrads/der Fahrräder nicht möglich war als Folge eines Mangels, der bereits bei Beginn der Mietzeit vorhanden war.

Artikel 3, Mietdauer a. Die Mietdauer ist der Zeitraum zwischen dem im Vertrag genannten Zeitpunkt des Mietbeginns und der Rückgabe. B. Eine Verlängerung der Mietzeit kann nur mit Zustimmung des Vermieters und zu den in Artikel 1 genannten (Verlängerungs-)Tarifen erfolgen. c. Die zwischenzeitliche Rückgabe des Fahrrades/der Fahrräder führt zur Beendigung des Mietvertrages ohne Anspruch auf Minderung des im Vertrag genannten Mietpreises oder Erhöhung des Mietpreises aufgrund der Verlängerung. D. Die Rückgabe des/der Fahrräder muss spätestens zum im Vertrag genannten Rückgabezeitpunkt an der Adresse des Vermieters erfolgen. e. Wird die ursprüngliche oder verlängerte Mietdauer um mehr als 15 Minuten überschritten, weil das Fahrrad/die Fahrräder nicht rechtzeitig an die Adresse des Vermieters zurückgebracht wurde/werden, läuft die Miete bis zu dem Zeitpunkt weiter, an dem das/die Fahrrad(er) zurückgegeben wird/werden. Rückgabe oder Erhalt durch den Vermieter zu den in Artikel 1 genannten Sätzen zuzüglich einer Strafe von 11,34 € für jeden Tag, an dem das Fahrrad/die Fahrräder verspätet zurückgegeben oder erhalten wird/werden, und unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz etwaiger Kosten und Schäden, die dem Vermieter entstanden sind. F. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes hat der Vermieter in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären und die unverzügliche Rückgabe des Fahrrads bzw. der Fahrräder zu verlangen oder es an den Ort und von wem es zurückzuholen Fahrräder wurden zurückgelassen. befindet sich ebenfalls. Diese Befugnis steht dem Vermieter auch dann zu, wenn der Mieter irgendwelche Bedingungen des Mietvertrages nicht einhält. Bedingungen Fahrradverleih Zeeland/Bikeshop Zeeland 2023

Artikel 4, Nutzung a. Das/die Fahrräder dürfen/dürfen nur entsprechend ihrem normalen Zweck und von den im Mietvertrag genannten Fahrern genutzt werden. Das/die Fahrräder müssen sauber an der Mietadresse in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem das Fahrrad/die Fahrräder übernommen wurden. B. Der Mieter hat sorgfältig mit dem/den Fahrrädern umzugehen. Beispielsweise muss der Mieter alle Vorkehrungen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl treffen. C. Auf jeden Fall dürfen die Fahrräder nicht in den Dünen und am Strand genutzt werden, auch wenn befestigte Wege und/oder Straßen nicht genutzt werden können.

Artikel 5, Beschädigung, Verlust und Diebstahl Der Mieter haftet für Beschädigung oder Verlust des/der Fahrräder oder Teile davon sowie von Fahrradschlüsseln und -kette(n)/-schlössern in Höhe der vom Vermieter nach den üblichen Regeln festgesetzten Beträge Es sei denn, sie sind im Mietvertrag unter dem Zeitwert ausgewiesen. Das/die Fahrrad(er) ist/sind nicht gegen Haftpflicht- oder Kaskoschäden versichert. Um das Risiko zu reduzieren, kann der Mieter vor oder zu Beginn des Miettages das „Sorglos-Road-Paket“ abschließen.

Artikel 6, Kosten während der Mietdauer Alle mit dem Fahrrad/den Fahrrädern verbundenen Gebühren und Steuern liegen in der Verantwortung des Mieters. Ebenso gehen alle mit der Nutzung verbundenen Kosten wie Lagerung, Wartung und Reparaturen zu seinen Lasten.

Artikel 7, Persönliche Daten Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Basierend auf dieser Verarbeitung kann der Vermieter: den Vertrag ausführen, optimalen Service bieten, dem Mieter zeitnah Produktinformationen zur Verfügung stellen und personalisierte Angebote unterbreiten. Jeder Einspruch des Mieters beim Vermieter gegen die Verarbeitung zum Zwecke des Direktmailings wird berücksichtigt

Artikel 8, Stornierung Im Falle einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:
-Für eine vollständige Rückerstattung oder kostenlose Stornierung der Reservierung muss der Mieter die Reservierung mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn (09:00 Uhr) telefonisch oder schriftlich stornieren.
-Für eine Rückerstattung von 50 % muss der Mieter die Reservierung bis zu 24 Stunden vor Beginn des Miettages (09:00 Uhr) telefonisch oder schriftlich stornieren.
-Bei Reservierungen inklusive „Sorglos-Road-Paket“ muss der Mieter die Reservierung 12 Stunden vor Beginn des Miettages (09:00 Uhr) telefonisch oder schriftlich stornieren, um eine vollständige Rückerstattung des Mietpreises zu erhalten. Erfolgt diese Stornierung mindestens 48 Stunden vor Beginn des Miettages (09:00 Uhr), werden auch die Kosten für das „Sorglos-on-the-Road-Paket“ erstattet.
Nach Ablauf dieser Frist werden 100 % der Reservierungskosten in Rechnung gestellt

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